Energiesparen, sowohl im Kleinen wie im Großen, liegt voll im Trend. Haus und Wohnen werden immer mehr vom Versuch geprägt, mit möglichst wenig fossilen Brennstoffen und konventionellem Strom auszukommen. Immer neue Geräte mit noch besserer Energieeffizienz werden eingesetzt, die Gebäudesubstanz verbessert und auf den aktuellen Stand gebracht. Doch die Verbesserungen betreffen nicht nur bestehende Häuser, auch bei Neubauten steht der Energiestandard des Gebäudes im Mittelpunkt. Vielfach wird mit der Bezeichnung Energiesparhaus geworben, doch was ist das eigentlich? Das Wohnen Magazin gibt Antworten.

Ein Name als Synonym für viele Häusertypen

Sowohl der Bauherr als auch die Umwelt profitieren mittel- und langfristig vom Bau eines Energiesparhauses. Wie der Name vermuten lässt, handelt es sich dabei um ein Gebäude, das wenig Energie verbrauchen soll. Tatsächlich ist es jedoch kein feststehender Begriff, sondern bezeichnet eine ganze Reihe von Energiestandards für Häuser. Diese orientieren sich in der Regel am Heizwärmebedarf oder am Primärenergiebedarf. Diese geben Auskunft darüber, wie viel Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr benötigt werden. Der bundesdeutsche Durchschnitt liegt bei rund 160 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, ein Haus, das als Energiesparhaus bezeichnet wird, liegt deutlich darunter. Das zertifizierte Niedrigenergiehaus benötigt so zum Beispiel weniger als die Hälfte der Energie eines Durchschnittshauses. Noch niedriger sind die Werte bei den von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zertifizierten und stark geförderten Effizienzhäusern. Passivhäuser benötigen im Vergleich zu normalen Häusern nur noch ein Zehntel der verwendeten Energie und verfügen oftmals nicht mehr über eine klassische Heizungsanlage. Bauherren, die sich für diese Art von Gebäuden entscheiden, werden von staatlicher Seite großzügig bei der Tilgung und bei der Aufnahme von Darlehen gefördert.

Effektiveres Bauen

Erreicht wird der niedrige Energieverbrauch vor allem durch die Nutzung neuster Technologie und der Verwendung besonders effektiver Dämmmaterialien. Dies bezieht sich sowohl auf die Außenwände und das Dach des Gebäudes als auch auf die Fenster und die Art der Heizungsanlage. Energiesparhäuser werden darüber hinaus oftmals auch zur aktiven Stromgewinnung eingesetzt und zu diesem Zweck mit Fotovoltaikanlagen ausgestattet. Die Mehrkosten für Energiesparhäuser sind in der Regel von der Größe des Gebäudes und dem angestrebten Standard abhängig. Vielfach amortisieren sich die Häuser nach einem oder zwei Jahrzehnten, je schneller die Energiekosten jedoch steigen umso eher lohnt sich die Investition in Haus und Wohnen im Sparmodus.

Geht es nach Schuldnerberatern, so sollte man ausstehende Miet- und Energiekosten immer als erstes begleichen. Erst im Anschluss sollte man nach Sparpotential suchen und diese umsetzen. Immer wieder treffen Schuldnerberater auf Menschen, denen der Strom abgestellt wurde oder denen eine Räumungsklage gegenübersteht. Dies ist meist die Folge von nichtbezahlten Miet- oder Stromrechnungen.

Wer in die Arbeitslosigkeit abrutscht und seine Rechnungen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zahlen kann, sollte aus diesem Grund immer zunächst Strom und Miete zahlen. Ansonsten sei eine weitere Überschuldung beinahe einzukalkulieren. Ein unwirtschaftliches Verhalten ist heute ein großer Aspekt dafür, warum Menschen sich verschulden. Auf Pump zu kaufen sollte man daher im besten Falle vermeiden.

Rund 75 Prozent der Menschen, die einen Schuldnerberater aufsuchen kommen gerade so über die Runden. Nicht vorhandene Rücklagen sorgen dafür, dass man schnell verschuldet ist, wenn beispielsweise die Waschmaschine defekt ist. In solchen Fällen steht dann häufig auch Wohneigentum auf der Kippe – die Investition, die häufig als Absicherung für die Zukunft betrachtet wird.

Verschuldung hat viele Ursachen

Viele Arbeitnehmer sind heute gar auf zusätzliche Unterstützung angewiesen – trotz Vollzeitjob. Obwohl die Bankkredite deutlich weniger geworden sind, ist die Kreditverschuldung immer noch die häufigste Ursache. Der Telekommunikationsbereich folgt – in den letzten Jahren ist dieser stark angestiegen. Immer mehr Menschen verschulden sich durch Handyverträge und nicht gezahlte Telefonrechnungen. Auch der Versandhandel ist ein Aspekt, der oft zu Schulden führt. Auch Energieschulden machen einen hohen Anteil aus. Insbesondere in solchen Fällen versuchen Schuldnerberater dann, eine Ratenzahlung zu vereinbaren um hohe Summen abzubezahlen.

Viele Schuldnerberater sehen aufgrund steigender Energiepreise in diesem Bereich auch verstärkten Handlungsbedarf. Stromsparende Geräte sind teuer, Strom wird immer teurer.

Wer in der Schuldenfalle steckt sollte dennoch immer erst seine Miete und die Stromkosten zahlen. Anschließend lohnt es sich dann oftmals nach Sparpotentialen zu suchen.

Immer tiefer muss man in die Tasche greifen, wenn man in Wien wohnen möchte. Die Mieten als auch Kaufpreise in der österreichischen Hauptstadt sind in den vergangenen Jahren stark angestiegen. ÖVP und SPÖ setzen sich nun dafür ein, dass Wohnen kein Luxusgut wird. Neben Wien sind auch andere Städte und Regionen in Österreich betroffen.

Fehlende Gemeindewohnungen in Wien

In Wien werden schon seit Jahren keine Gemeindewohnungen mehr errichtet. In bestehenden Anlagen der Stadt sind die Mieten und Nebenkosten explodiert. Jenen, die wirklich bedürftig sind, müssen allerdings schnellstens Sozialwohnungen zur Verfügung gestellt werden, so August Wögginger, ÖAAB-Generalsekretär. Die Vergaberichtlinien für Gemeindebauwohnungen sollten aus diesem Grund regelmäßig geprüft werden. Klare Regelungen und transparente Vergabeverfahren sollte es ebenfalls geben.

Gehaltscheck als Überprüfung des Anspruchs

Die Vorgehensweise, wie dies umgesetzt werden soll ist allerdings umstritten. Die Koalition ist sich einig darüber, dass Handlungs- und Reformbedarf beim Thema Wohnen besteht, die Umsetzung allerdings ist offen. Ein Gehaltscheck wird von der ÖVP gefordert, so soll geprüft werden, ob die Sozialwohnung auch wirklich für Bedürftige zur Verfügung steht. Eine regelmäßige Prüfung soll hier vorgenommen werden. Verdient man zuviel müsse entweder die Wohnung geräumt oder eine höhere Miete gezahlt werden. Die Maßnahme könnte dafür sorgen, dass 10.000 Wohnungen für sozial schwache Menschen zur Verfügung stehen. Die SPÖ hingegen kritisiert den geplanten Gehaltscheck. So könne man niemanden vor die Tür setzen, hieß es.

Medienberichten zufolge werde sich die SPÖ dafür einsetzen, dass ein transparentes, verständliches und gerechtes Mietrecht durchgesetzt wird. Erst in der folgenden Legislaturperiode solle eine große Reform folgen. Die Wohnsituation wird in Österreich somit letztendlich zum Wahlkampfthema.

Der Video-on-Demand Anbieter Maxdome verliert seinen Geschäftsführer. Wie das Unternehmen bekannt gab, verlässt der bisherige Geschäftsführer Markus Hartenstein das Unternehmen zum Ende des Monats. Hartenstein will sich eine kleine Auszeit vom Arbeitsleben nehmen. Hartensteins Aufgaben soll in Zukunft Thomas Heise führen. Er ist seit Sommer Vorsitzender der Geschäftsführung.

Zudem muss Maxdome auch eine weitere Führungsposition neu besetzen: Der Head of Programm Manager Magnus Fischer verlässt das Unternehmen der ProSiebenSat.1-Gruppe ebenfalls. Sein Weggang ist allerdings noch um einiges pikanter: Fischer wechselt direkt zum Konkurrenten Lovefilm. Wer Fischers Nachfolge übernehmen soll ist bislang nicht bekannt.

Die Stadt Stollberg hat die Pläne zur Pacht des Schlosses Hoheneck konkretisiert. Demnach soll das Schloss in diesem Jahr saniert werden. Für die Sanierung stehen rund sechs Millionen Euro bereit. Die Fördermittelzusage hierfür steht bislang allerdings aus.

Anschließend plant die Stadt, dass Wahrzeichen Schloss Hoheneck für eine Dauer von 25 Jahren zu pachten. Gespräche mit dem Eigentümer diesbezüglich laufen bereits. Der aktuelle Haushalt, den der Rat vor kurzer Zeit mit großer Mehrheit verabschiedet hatte, ist bereits eine Investition von einer Million Euro in das Schloss enthalten.

Im Mai tritt ein neues Mietrecht in Kraft. Demnach dürfen Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren nur noch um 15 Prozent erhöhen. Doch wie sieht es jetzt aus? Kann man nun noch schnell die Miete erhöhen und von der bisherigen Regelung gebrauch machen? Wenn ja, bis wann muss die Mieterhöhung erfolgen?

Miete erhöhen nach neuem Mietrecht

Das am 1. Februar vom Bundesrat beschlossene neue Mietrecht tritt zum 1. Mai 2013 in Kraft. Der Paragraf 558 Absatz 3 des BGB besagte bisher, dass die Miete in einem Zeitraum von drei Jahren maximal um 20 Prozent erhöht werden darf, sofern diese danach noch den ortsüblichen Mieten entspricht. Das neue Mietrecht ändert diesen Paragrafen nun. Die Grenze von 20 Prozent bleibt alleridngs bestehen. Einzelne Landesregierungen können diese aber auf 15 Prozent reduzieren, wenn die Versorgung der Bürger mit Mietwohnungen zu angemessenen Mietpreisen gefährdet ist.

Im Regelfall betrifft dies nur beliebte Städte, Gemeinden oder Stadtteile. Wenn hier akuter Wohnungsmangel herrscht muss die Landesregierung zunächst eine entsprechende Verordnung erlassen und die entsprechenden Gemeinden oder Bezirke benennen. Andernfalls bleibt die bisherige Kappungsgrenze von 20 Prozent bestehen. Demnach kann die Miete ohne solche Erlässe auch weiterhin um bis zu 20 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden.